Empfehlungspartner · Werbetechnik, Fotografie, Druck, IT
Sie kennen Betriebe, die eine neue Website brauchen.
Wir bauen sie.
Wer Fahrzeuge beschriftet, Fotos macht, Drucksachen liefert oder Rechner betreut, ist oft nah dran, wenn ein Betrieb über seine Website nachdenkt. Empfehlen Sie uns in diesem Moment weiter. Kommt ein Auftrag zustande, erhalten Sie 10 % des Netto-Auftragswerts — sobald der Kunde vollständig bezahlt hat.
10 % netto · nach vollständigem Zahlungseingang · offen gegenüber dem Kunden
№ 01
So funktioniert es
- VereinbarungSie melden sich unten. Wir schicken Ihnen eine kurze schriftliche Tippgeber-Vereinbarung und Ihren persönlichen Empfehlungslink.
- Empfehlung mit offenen KartenSie sagen dem Betrieb, dass Sie im Auftragsfall eine Vergütung von uns erhalten, und geben ihm Ihren Link oder unsere Kontaktdaten. Der Betrieb meldet sich selbst bei uns.
- Erst der Entwurf, dann seine EntscheidungDer Betrieb sieht zuerst einen kostenfreien Entwurf. Vor dem Vertragsschluss weisen wir ihn auf Ihre Vergütung hin und holen seine Zustimmung ein.
- Vergütung per GutschriftNach vollständigem Zahlungseingang erhalten Sie 10 % des Netto-Auftragswerts der Website-Erstellung.
№ 02
Für wen das Programm gedacht ist
Passt gut
- Werbetechnik und Beschriftung
- Fotografinnen und Fotografen
- Druckereien
- IT-Dienstleister
Voraussetzung: Sie empfehlen Betriebe, mit denen Sie selbst in Kontakt stehen.
Ausgeschlossen
- Steuerberater und Steuerbevollmächtigte
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
- Kammern und ihre Beschäftigten
- Beschäftigte eines Betriebs, die dort über die Website mitentscheiden
Für diese Berufe und Stellen setzen Berufsrecht bzw. Dienstpflichten Vergütungen für Empfehlungen enge Grenzen. Wir schließen sie deshalb grundsätzlich aus.
№ 03
Was wir voneinander erwarten
- Offenlegung: Der Betrieb weiß vor der Empfehlung, dass Sie eine Vergütung erhalten.
- Keine Werbe-E-Mails, Anrufe oder Nachrichten mit einer Empfehlung für uns — weder in unserem noch in Ihrem Namen — an Betriebe, die dem nicht vorher ausdrücklich zugestimmt haben.
- Kontaktdaten eines Betriebs geben Sie nur mit dessen Einverständnis weiter.
- Keine Zusagen zu Preis, Umfang oder Terminen — das klären wir direkt mit dem Betrieb.
- Wir melden uns bei einem empfohlenen Betrieb nur, wenn er es möchte.
Vereinbarung anfordern
Unverbindlich. Sie erhalten eine persönliche Antwort mit dem Vertragsentwurf.
Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir melden uns persönlich bei Ihnen und schicken Ihnen den Entwurf der Tippgeber-Vereinbarung.
№ 04
Häufige Fragen
Muss ich Betriebe aktiv ansprechen?
Nein. Sie empfehlen uns dann, wenn ein Betrieb, den Sie kennen, über eine neue Website nachdenkt. Werbe-E-Mails, Anrufe oder Nachrichten mit einer Empfehlung für uns — ob in unserem oder in Ihrem Namen — sind ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Betriebs nicht erlaubt.
Wann gilt eine Empfehlung als meine?
Wenn der Betrieb über Ihren persönlichen Empfehlungslink zu uns kommt oder Sie ihn uns mit seinem Einverständnis vorab nennen. Die Einzelheiten stehen in der schriftlichen Vereinbarung.
Warum muss der Kunde von der Vergütung wissen?
Weil eine Empfehlung nur dann ehrlich ist, wenn der Betrieb weiß, dass Sie daran verdienen. Deshalb legen Sie die Vergütung offen, und wir holen vor dem Vertragsschluss seine Zustimmung ein.
Muss ich die Vergütung versteuern?
Ja, das liegt bei Ihnen. Gelegentliche private Empfehlungen sind in der Regel sonstige Einkünfte und bleiben nur steuerfrei, wenn diese Einkünfte im Jahr unter 256 € liegen; für Unternehmen ist die Vergütung eine Betriebseinnahme. Die Einzelheiten klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.