BFSG 2025: Ist Ihre Website Pflicht?
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen sachlichen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Zweifel klärt ein Fachanwalt den Einzelfall.
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) — die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act. Es verpflichtet bestimmte Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Rund um das Gesetz kursiert viel Halbwissen und einiges an Angst-Marketing. Dieser Ratgeber sortiert die Lage: Wer ist betroffen, wer ausdrücklich nicht — und was ist konkret zu tun?
Der ehrliche Betroffenheits-Test
Ihre Website ist nur dann BFSG-pflichtig, wenn alle drei Punkte zutreffen. Trifft einer nicht zu, sind Sie nach derzeitigem Stand nicht in der Pflicht.
Kurzfazit: Betroffen sind typischerweise größere Praxen und Kliniken mit Online-Termin, Hotels und Gastronomie mit Buchung, Händler mit Shop, Finanz- und Versicherungsdienstleister, Verkehrs- und Reiseanbieter. Nicht betroffen: viele kleine Handwerks- und Soloselbstständigen-Seiten ohne Online-Vertragsschluss sowie Kleinstunternehmen.
Was das Gesetz verlangt
Maßstab ist die Norm EN 301 549, die auf den WCAG 2.1 (Stufe AA) aufbaut. Vereinfacht heißt das:
- Ausreichende Farbkontraste (Text gut lesbar)
- Vollständige Bedienbarkeit per Tastatur (ohne Maus)
- Alternativtexte für Bilder, sinnvolle Beschriftung von Formularfeldern
- Klare, semantische Struktur (Überschriften-Hierarchie, Landmarks)
- Verständliche Fehlermeldungen in Formularen
- Eine Erklärung zur Barrierefreiheit mit Feedback-Möglichkeit
Was bei Verstoß droht
Die Einhaltung überwachen die Marktüberwachungsbehörden der Länder — auf Beschwerde oder von Amts wegen. Sie können Mängel-Beseitigung anordnen, im Ernstfall die Dienstleistung untersagen und Bußgelder bis zu 100.000 € verhängen. Hinzu kommt das Reputationsrisiko und mögliche wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen.
Vorsicht bei „Schnell-Lösungen": Automatische Overlay-Widgets, die per Code-Schnipsel eingebunden werden, gelten als nicht ausreichend — sie können zusätzliche Barrieren schaffen. Barrierefreiheit muss in der Struktur der Seite selbst stecken.
Konformitäts-Checkliste
- Kontraste erfüllen WCAG-AA (Normaltext ≥ 4,5:1)
- Alles per Tastatur erreichbar, sichtbarer Fokus
- Bilder mit Alt-Text, Formularfelder mit Labels
- Korrekte Überschriften-Hierarchie (eine H1, logische H2/H3)
- Formulare mit verständlichen Fehlerhinweisen
- Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlicht
- Kein Overlay-Tool als Ersatz für echte Umsetzung
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Häufige Fragen zum BFSG
Ab wann gilt das BFSG?
Seit dem 28. Juni 2025. Betroffene Angebote müssen seitdem barrierefrei sein.
Ist meine Website überhaupt BFSG-pflichtig?
Nur wenn alle drei Bedingungen zusammenkommen: B2C, elektronischer Vertragsschluss und kein Kleinstunternehmen (Ausnahme: < 10 Beschäftigte UND < 2 Mio. € Umsatz).
Welche Strafen drohen?
Maßnahmen der Marktüberwachung bis hin zu Bußgeldern von bis zu 100.000 € und Untersagung der Dienstleistung.
Welcher Standard gilt als barrierefrei?
Im Kern die EN 301 549 auf Basis der WCAG 2.1 Stufe AA.
Reicht ein Overlay-Tool?
Nein. Barrierefreiheit muss in der Struktur der Website selbst umgesetzt sein.
Weiterführend: unsere Erklärung zur Barrierefreiheit · warum handcodierte Websites von Haus aus barrierefreier sind · was eine Website kostet.
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